Ablösung

Ablösung

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Ạb|lö|sung 〈f. 20
1. das Ablösen
2. das Abgelöstwerden
● die \Ablösung kommt um 9 Uhr

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Ạb|lö|sung, die; -, -en:
1. das Ablösen (1).
2.
a) das Ablösen (2);
b) Person, die jmdn. ablöst; ablösende Personengruppe:
wann kommt unsere A.?
3. (Geldw.) Tilgung, Abgeltung einer Schuld:
die A. einer Rente, einer Hypothek.

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Ablösung,
 
1) Psychologie: Auflösung eines seelischen Abhängigkeitsverhältnisses zwischen zwei Personen zugunsten einer partnerschaftlichen oder neutralen Beziehung. Die Ablösung des Kindes von den Eltern im Prozess wachsender Selbstständigkeit ermöglicht einen zunehmenden Kontakt mit Gleichaltrigen; er ist Voraussetzung für das Lernen der Normen und Regeln sozialer Interaktion und der Konfliktlösung. Ebenso beendet die Ablösung in der Psychotherapie die psychische Bindung des Klienten an den Therapeuten (Übertragung).
 
 2) Recht: Tilgung einer Schuld (Ablösungsrecht).
 
 3) Strömungslehre: die Grenzschichtablösung.
 

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Ạb|lö|sung, die; -, -en: 1. das Ablösen (1). 2. a) das Ablösen (2); b) Person, die jmdn. ablöst; ablösende Personengruppe: wann kommt unsere A.? 3. (Geldw.) Tilgung, Abgeltung einer Schuld: die A. einer Rente, einer Hypothek. 4. (Psych.) Auflösung eines seelischen Abhängigkeitsverhältnisses zwischen zwei Personen, bes. eines Kindes von den Eltern: die A. vollziehen.

Universal-Lexikon. 2012.

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